Allgemeine Informationen zu PST

Die Abkürzung PST steht für “Pulsierende Signal Therapie®” und unterscheidet sich von der klassischen Magnetfeldtherapie dadurch, daß das Magnetfeld nur als Träger der pulsierenden Signale dient. Das Magnetfeld hat dabei keine direkte Wirkung auf Körper und das Gelenk.
Im Unterschied zur klassischen Magnetfeldtherapie, arbeitet die PST® mit sehr niedrigen Frequenzen.
Die bei PST® verwendete Energieform ist Gleichstrom, bei der Magnetfeldtherapie wird Wechselstrom eingesetzt.
Die PST® zeichnet sich durch ein spezifisches Muster von Signalen aus, die dazu dienen sollen, das Gewebe positiv zu stimulieren.

Welche Geräte gibt es für PST®  und wie werden diese eingesetzt?

Die Behandlung mit PST® wird an drei Gerätetypen durchgeührt: Liege, Kniegerät und variable Spule.
PST® Mobil ist ein eigener Gerätetyp, den Sie mit nach Hause nehmen können.
Auf der Liege werden Wirbelsäule (HWS, BWS und LWS), Schulter, Hüfte behandelt. Im Kniegerät wird das Knie und in der variablen Spule werden Ellenbogen, Hand und Fuß therapiert. Das mobile Gerät eignet sich für alle peripheren Gelenke, wobei wir für die Behandlung der Hüfte die PST-Liege empfehlen.

Wer sollte nur eingeschränkt behandelt werden?

Es gibt bei PST® keine Kontraindikationen, lediglich aus Gründen der Vorsorge werden nachfolgende Patienten nicht mit PST® behandelt:
- Schwangere
- Herzschrittmacherpatienten: keine Behandlung von HWS, BWS, LWS und Schulter
- Tumorpatienten im Ausbreitungsgebiet, wenn die Erkrankung weniger als 5 Jahre zurückliegt
- Patienten mit bakteriell entzündlichen Gelenkerkrankungen

Wie viele Behandlungen umfasst eine Behandlungsserie?

Eine Behandlungsserie umfasst 9 oder 12 Behandlungen von jeweils 60 Minuten, die an aufeinander folgenden Werktagen durchzuführen sind.
Die Behandlung wird in der Regel nur durch ein Wochenende unterbrochen.

Wie viele Gelenke dürfen gleichzeitig behandelt werden?

Keine an den oberen / unteren Extremitäten!
Es darf nur ein Gelenk während einer Behandlungsserie (9 bzw. 12 Einheiten) behandelt werden. Die Behandlung eines weiteren Gelenkes kann direkt im Anschluss nach der Behandlungsserie erfolgen. Ausnahme sind die Wirbelsäule, Schultern und Hüften, da man dort von verbundenen Gelenken spricht, die auch zusammen therapiert werden können.

Darf die Behandlung unterbrochen werden?

Nein.
Die PST®-Behandlung darf nicht unterbrochen werden. Im Notfall kann die Behandlung abgebrochen werden. Bei Abbruch verfällt die restliche Behandlungszeit und kann nicht fortgesetzt werden.

Ist die Therapie schmerzhaft?

Nein.
Während der Behandlung spüren manche Patienten ein leichtes Kribbeln oder Wärmegefühl. Gelegentlich kann in der Anfangsphase eine Änderung oder Verstärkung der Schmerzsymptomatik auftreten. Dies ist nur vorübergehend und wird als positive Reaktion des Gewebes auf die PST gewertet.

Wer bezahlt die PST?

Die PST-Behandlung ist aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen im Leistungskatalog der GKV nicht aufgenommen.
Bei der PST® handelt es sich um eine privatärztliche Behandlung, die in Anlehnung an die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte analog abzurechnen ist. Derzeit wird von der Bundesärztekammer eine Abrechnung der PST® nach GOÄ a 838 empfohlen. Dies sind 73,74 Euro pro Therapiestunde.

Kann die Behandlung wiederholt werden und wie oft und wann?

Nach der ersten Serie einer PS®T-Behandlung wartet man in der Regel bis zu einem halben Jahr, dann kann man das gleiche Gelenk noch einmal behandeln. In Einzelfällen reichen bei der Nachbehandlung manchmal auch weniger Behandlungen aus, d.h. bei Wiederholungen kann man auch drei, sechs oder neun Behandlungen durchführen.